Bestattungen Zimmermann

Vorsorge

Bestattungsvorsorgevertrag

Mit einem Sterbefall kommen häufig eine Reihe finanzieller Verpflichtungen auf die Hinterbliebenen zu. Man setzt sich ja nicht gerne zu Lebzeiten mit dem Tod auseinander, deswegen ist in den meisten Familien dieses Thema tabu, oder Sie haben keine näheren Angehörigen, die sich darum kümmern könnten. Sie können jedoch frühzeitig Vorsorge treffen, indem Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.

Wer bereits Geld auf ein Treuhandkonto für diesen Zweck festgelegt hat, muss im Not- bzw. Pflegefall den Bestattungsvorsorgevertrag nicht kündigen und das gesparte Guthaben zum Begleichen von Pflegekosten verbrauchen. Solange der Vorsorgebetrag angemessen ist, kann das Sozialamt auf diesen Betrag nicht zurückgreifen. In Solingen liegt der Höchstbetrag z. Zt. bei 4.500,00 Euro zzgl. der anfallenden Friedhofsgebühren. Das Schonvermögen in Höhe von z.Zt. 5000 Euro ist darin nicht enthalten.

Im Bestattungsvorsorgevertrag werden die Leistungen, die der Bestatter erbringen soll, genau festgehalten. Die finanziellen Verpflichtungen werden vertraglich geregelt (z. B. durch eine bestehende Lebensversicherung, Sterbeversicherung oder ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG). Sie können verfügen wie und wo Sie bestattet werden möchten (Erd-, Feuer- oder See-Bestattung).

Die erforderlichen Unterlagen (Familienstammbuch, Graburkunde, letzter Wille usw.) können bei Ihrem Bestatter hinterlegt werden.