Bestattungen Zimmermann

Erdbestattungen

Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten mit einer oder mehrerer zu belegenden Grabstellen, die auf dem Friedhof von den Angehörigen ausgesucht werden und nach Ablauf der Nutzungszeit (in der Regel 25-30 Jahre) neu erworben werden können. Diese Grabstätten müssen während ihrer Nutzungszeit gepflegt werden.

REIHENGRÄBER

Können nicht ausgesucht werden, werden der Reihe nach vergeben und müssen von den
Angehörigen gepflegt werden.
In der Regel habe diese eine Nutzungsdauer von 20 Jahren und können nicht verlängert werden.

REIHENGRÄBER
REIHENGRÄBER

Rasenreihengrab

Können nicht ausgesucht werden und werden der Reihe nach vergeben.
Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Nutzungsdauer in der Regel 20 Jahre und kann nicht
verlängert werden.

RASENREIHENGRÄBER
RASENREIHENGRÄBER

RASENWAHLGRAB

Einzel und Doppelstellen, werden von den Angehörigen ausgesucht. Nutzungsdauer 30 Jahre.
Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Können nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.

RASENWAHLGRAB
RASENWAHLGRAB

Bei einem Sterbefall erreichen Sie uns Tag und Nacht auch an Sonn- und Feiertagen unter der Telefonnummer 0212-590363

Wir übernehmen dann alles weitere, zuverlässig und pietätvoll in Ihrem Sinne, entweder bei Ihnen zu Hause in gewohnter Atmosphäre oder in unseren Geschäftsräumen:
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